Bei Wasserschäden ist eine besondere Vorsicht geboten, denn man unterscheidet zwei unterschiedliche Arten des Schadens. Wenn es zu einem Schaden in der Wohnung gekommen ist, weil ein nicht ersichtliches Rohr geplatzt ist, dann sollte dies umgehend der entsprechenden Hausratversicherung gemeldet werden. Sollte aber jedoch ein Rohr, welches sich in der Wand befindet, geplatzt sein, so ist schnellstens der Hausmeister oder die Verwaltung einzuschalten, wenn dies in einem Mehrfamilienhaus passiert ist, denn dafür kommt die Gebäudeversicherung in der Regel auf.
Man sollte auf jeden Fall beim Abschluss einer Hausratsversicherung, die alle beweglichen Sachen in einer Wohnung oder einem Haus einbezieht, oder einer Gebäudeversicherung, die für alle fixen Gegenstände und unbeweglichen Sachen gilt, darauf achten, dass auch eine Wasserschaden Versicherung bei den beiden integriert ist. Es können Rohre platzen, eventuell durch Verschulden eines Installateurs, da ist es hilfreich, wenn die jeweilige Versicherung dies vor Ort anschaut und man die so genannte Schadensmeldung erbringt. Jeder, der eine solche Versicherung gegen Leitungswasserschäden hat, ist mit Sicherheit gut beraten und auf der sicheren Seite. Sollte ein Versicherungsnehmer jedoch seine Sorgfaltspflicht vernachlässigen, so kann es unter Umständen sein, dass die Versicherung in einem Schadensfall nicht aufkommen muss.
In einem Fall, welcher von dem Landgericht in München entschieden wurde, wurde eine Unstimmigkeit zwischen dem Eigentümer einer Ferienwohnung und seiner Versicherung verhandelt. In dem Ferienhaus war es durch ein geplatztes Wasserrohr zu einem Schadensfall gekommen. Die Versicherung verweigerte aufgrund mangelnder Sorgfaltspflicht die Zahlung und kündigte die Versicherung. Angeblich hätte der Eigentümer nicht regelmäßig das Haus überprüft und nachgesehen, ob alles in Ordnung sei. Das Gericht gab der Versicherung Recht. Der Versicherte hätte sicherstellen müssen, dass stets im Haus nach dem Rechten gesehen wird – durch Freunde oder Bekannte. Zudem wäre es unter anderem seine Pflicht gewesen, alle Wasseranlagen zu entleeren und abzusperren. Bei diversen Versicherungen sind häufig Wasserschäden zu bezahlen. Daher empfiehlt jeder Versicherungsvertreter eine Wasserschaden Versicherung in die allgemeine Versicherung mit einzubinden. Wer sich unsicher ist, der kann sich jederzeit online über die Wasserschaden Versicherung informieren.