Deutschland bietet eines der besten sozialen Sicherungssysteme in Europa. Die Sozialhilfe ist ein Bestandteil dieses Systems. Heutzutage sind es vor allem ältere Mitbürger, die mit ihrer Rente ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren können, oder alleinerziehende Elternteile, die Sozialhilfe beantragen. Heute ist die Sozialhilfe Aufgabe des Staates, aber bis zum Jahr 1880 zählte sie zum Aufgabenfeld der jeweiligen Wohngemeinden.
In dieser Zeit wurde die Sozialhilfe als Armenpflege bezeichnet. Erst im Jahr 1924 wurde die Armenpflege zusammen mit der freien Wohlfahrtspflege zur staatlichen Aufgabe erklärt. Sozialhilfe beantragen heißt, sich auf ein gesetzliches Überprüfungsverfahren einzulassen. Dabei ist besonders entscheidend, was der Antragsteller für Rücklagen in Form von Einkommen und Vermögen hat. Es gilt die allgemein bekannte Faustregel, dass sich der Auszahlungsbetrag aus der Differenz von anrechenbarem Einkommen und Bedarf ergibt. Muss man Sozialhilfe beantrage, sollte man wissen, dass die Erbringung der Leistung auf drei Arten geschehen kann. Die Zahlung von Geld, welches den meistverbreiteten Weg darstellt, ist dabei nur eine Variante. Die beiden weiteren Varianten bestehen darin, dem Antragssteller Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen. Die Bedürftigkeit spielt eine besondere Rolle in Bezug auf die zu erbringenden Leistungen durch den Staat. Der Grundsatz, aus dem sich der Auszahlungsbetrag ergibt, steht in geschriebener Form in den Paragraphen 82 und 90 des Sozialgesetzbuches. Dieser Grundsatz gilt im Übrigen auch für das Arbeitslosengeld II. Die Sozialhilfe bildet eine entscheidende und letzte Form des sozialen Sicherungssystems. Sie ist die letzte Hilfe für Bedürftige, die der Staat anbietet. Experten bezeichnen diese Sozialleitung beziehungsweise Armenversorgung als letztes Auffangnetz des sozialen Sicherungssystems. Die Verpflichtung des Staates, für die ärmsten Mitbürger zu sorgen, ergibt sich aus dem Artikel 20 des Grundgesetzes aus dem hervorgeht, dass der Sozialstaat ein Mindestlebensniveau für seine Bürger garantieren muss.
Die Würde des Menschen muss gewahrt werden. Diesen Ausruf benutzen Kritiker, die die Umsetzung und Strukturierung der Sozialhilfe bemängeln, da eben nicht die Würde der Menschen berücksichtigt wird und der Staat zu wenig für seinen ärmsten Bürger tut. Sozialhilfe beantragen sei zwar eine Linderung des Lebens am Existenzminimum, aber längst keine angemessene Lösung.