Wenn Sie planen, demnächst in den Urlaub zu fahren oder zu fliegen, sollten Sie sich unbedingt für den Abschluss einer Gepäckversicherung entscheiden. Der Verlust des Gepäcks ist nicht nur mit viel Ärger und Laufereien verbunden, es kann für Sie auch teuer werden. Und um Ihnen diese Kosten während Ihres Urlaubes zu ersparen, bieten viele Versicherungsgesellschaften für alle Reisenden eine Gepäckversicherung an. Die Kosten und der Umfang der Versicherung ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Beachten Sie also vor Abschluss die genauen Bedingungen für den Versicherungsfall und schließen Sie nicht die erstbeste und kostengünstige Versicherung ab, da hier vielleicht wichtige Bestandteile fehlen.
Eine Versicherungsleistung aus Ihrer Gepäckversicherung können sie nur dann erhalten, wenn es sich um das Reisegepäck der versicherten Person handelt; in vielen Fällen wird eine Familienversicherung angeboten. Unter dem Reisegepäck versteht die Versicherungsgesellschaft Gepäck des persönlichen Reisebedarfs, Geschenke und Reiseandenken. Ausgeschlossen vom Reisegepäck werden Dokumente jeglicher Art, Fahrzeuge und berufliches Gepäck, bei einigen Dingen ist hier die Abgrenzung aber minimal. Versichert ist Ihr Reisegepäck zum einen dann, wenn es in fremdem Gewahrsam ist, daß heißt, während der Beförderung durch ein Unternehmen, während der Unterbringung in einem Beherbergungsbetrieb oder während einer Gepäckaufbewahrung. Sie sind gegen Schäden versichert, die durch ein Abhanden kommen der Gegenstände oder durch eine Beschädigung der Gegenstände auftreten. Zum anderen tritt der Versicherungsschutz ein, wenn Sie ihre Gegenstände selber mit sich führen. In diesem Fall ist es bei Diebstahl, Feuer und anderen Elementarschäden und bei Beschädigung durch Dritte versichert. Besonderen Wert sollten Sie beim Abschluss Ihrer Reisegepäckversicherung darauf legen, daß die Versicherungssumme, die Sie bei einem Versicherungsfall erhalten auch dem Wert der Gegenstände entspricht, die Sie mitnehmen. Häufig wird aus Gründen der Kostenersparniss eine Versicherung abgeschlossen, bei der Sie unterversichert sind und tritt dann ein Versicherungsfall ein, haben Sie nicht viel von ihrer Versicherung, da Sie nur den Wert auszahlt, über den die Versicherung abgeschlossen ist und nicht dem tatsächlichen Wert der Gegenstände.