Steuererklärung: Ausfüllen mittels Hilfe leicht gemacht

Eine Steuererklärung ausfüllen bedeutet nicht zwingend Papierarbeit. Digitale Verarbeitungsprogramme mit Navigationshilfen sind bereits heute eine Alternative und werden die Papierform irgendwann vollständig verdrängen.

Eine Steuererklärung ausfüllen müssen Angestellte ebenso wie Selbstständige, Rentner und Unternehmer. Nur die wenigsten wissen aber genau, wo welche Angaben gemacht werden müssen. Sie tragen ihre Angaben ohne entsprechendes Hintergrundwissen nur zögerlich oder gar nicht ein. Daher sollten die vom Finanzamt zur Verfügung gestellten Ausfüllhilfen oder entsprechende Hinweise in den diversen Steuerprogrammen beachtet werden.

Wenn neben den üblichen Einkünften aus abhängiger oder selbstständiger Tätigkeit noch Immobilien, Geldvermögen und Kinder vorhanden sind, müssen außer dem sogenannten Mantelbogen auch die entsprechenden Anlagen ausgefüllt werden. Die Erstellung der Steuererklärung nimmt so noch mehr Zeit in Anspruch. Daher sollte stets darauf geachtet werden, dass mit dem Ausfüllen der Formulare nicht zu spät begonnen wird. Abgabetermin ist grundsätzlich Ende Mai. Kann die Frist aus Krankheitsgründen oder wegen längerer Abwesenheit nicht eingehalten werden, so ist ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.

Die Steuererklärung ausfüllen ist eine mühsame Arbeit. Gleichwohl rentiert sie sich, denn in den meisten Fällen erhalten die Steuerpflichtigen Geld zurück. Daher sollte prinzipiell jeder, also auch der Minijobber, der nach dem Gesetz nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Bei nicht selbstständiger Tätigkeit führen insbesondere die Kosten, die aufgewendet wurden, um den Arbeitsplatz zu bekommen, zu erreichen und zu behalten, zu Steuererstattungen. Konkret sind als Werbungskosten unter anderem Beiträge für Berufsverbände, Bewerbungs-, Fahrt-, Fortbildungskosten und Arbeitsmittel abzugsfähig. Ebenso führen Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen und Unterhaltszahlungen sowie außergewöhnliche Belastungen zur Verminderung der Einkommenssteuer. Bei den außergewöhnlichen Belastungen ist zu beachten, dass es eine sogenannte Opfergrenze – abhängig von Einkommen und Familienstand – gibt, bis zu der Belastungen zumutbar ist. Nur wenn die Summe der außergewöhnlichen Belastungen über dieser Zumutbarkeitsgrenze liegt, wird der übersteigende Betrag steuermindernd berücksichtigt.