Adelstitel kaufen: In Deutschland rechtlich unmöglich

Einen echten Adelstitel kaufen ist juristisch in Deutschland nicht möglich, da ein solcher nur durch Geburt, Heirat oder Adoption erworben werden kann. Trotzdem gibt es im Internet viele Anbieter.

In Deutschland gibt es keinen Adel mehr, zumindest formal gesehen. Der echte Adel wurde bereits 1919 durch einen Zusatz in der Weimarer Verfassung abgeschafft. Seitdem gelten die ehemaligen Adelstitel nur noch als Bestandteil des Namens.

Allerdings umweht auch heute noch der Bezeichnung "Graf", "Herzog" oder "Freiherr" ein Hauch von Klasse, ragt doch in der Vorstellung vieler Menschen der Träger eines solchen Namens aus der Masse heraus. Ein Adliger erfährt mehr Aufmerksamkeit als jemand mit einem gewöhnlicheren Namen und wird daher als etwas Besonderes empfunden. Kein Wunder, dass viele Menschen darüber nachdenken, einen Adelstitel kaufen zu wollen. Doch diese Entscheidung will gut überlegt sein, da sich der Käufer unter Umständen schnell der Lächerlichkeit preisgibt. Die auf verschiedenen Internetseiten zum Kauf angebotenen Adelstitel sind allesamt nicht echt. Echte Adlige sind im Genealogischen Handbuch des Adels verzeichnet und wer mit einem vermeintlichen Titel dort nicht verzeichnet ist, gilt als Aufschneider und wird bestenfalls ausgelacht. Etwas anders sieht der Sachverhalt zwar mit einem ausländischen Titel, etwa einem schottischen oder irischen, aus. Dazu muss der Interessent nur ein Grundstück im entsprechenden Land käuflich erwerben und darf sich fortan etwa mit einem "Lord" oder "Laird" schmücken. Aber auch dies sind keine richtigen Titel, sondern nur landesübliche Bezeichnungen für Grundstückbesitzer. Wenn Sie einen Adelstitel kaufen, so stellt dieser übrigens keinen Namensbestandteil dar, sondern kann höchstens in der Rubrik "Künstler- und Ordernsnamen" im Personalausweis eingetragen werden.

Wollen Sie wirklich einen adeligen Namen tragen? Dann denken Sie lieber über eine Heirat oder eine Adoption nach. Für beides gibt es mittlerweile die Möglichkeit, gegen Bezahlung entweder geheiratet oder adoptiert zu werden. Anschließend haben Sie das Recht, den angenommenen Namen zu tragen. Allerdings sollte Ihnen bewusst sein, dass diese Varianten einer Scheinehe bzw. einer gekauften Adoption in Deutschland als sittenwidrig gelten und damit nicht rechtens sind. Denken Sie lieber darüber nach, warum Sie überhaupt einen besonderen Namen wollen.