Beruf mit Zukunft: Steuerberater Ausbildung

Immer verwirrender wird das deutsche Steuersystem, sodass kaum noch jemand Durchblick hat. Die Steuerberater Ausbildung kann vor diesem Hintergrund als zukunftsorientierte Berufswahl bezeichnet werden.

Die Steuerberater Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend praktiziert. Zuvor haben die Kandidaten meist ein rechtswissenschaftliches Studium oder aber ein wirtschaftswissenschaftliches Studium absolviert. Zur Prüfung werden nur Personen zugelassen, die bereits einige Berufserfahrung auf dem Gebiet Steuerrecht vorweisen können. Der Beruf des Steuerberaters umfasst ein sehr komplexes Aufgabengebiet, wobei zunehmend neue und aktuelle Richtlinien, Gesetze und Urteile zu berücksichtigen sind. Personen, die nicht über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen, haben nach absolvierter kaufmännischer Ausbildung und mindestens zehnjähriger Berufserfahrung im Bereich Steuerrecht ebenfalls die Möglichkeit, nach eingehender Fallprüfung zur Prüfung zugelassen zu werden. Im Falle der Personen ohne Hochschulstudium ist es üblich, dass zuvor eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten absolviert wurde. Bevor die Prüfung jedoch abgenommen wird, muss die Steuerberater Ausbildung absolviert werden - sowohl von Anwärtern mit Hochschulstudium als auch von Anwärtern ohne Hochschulstudium. Für Inhalt und Art der Prüfungen sind die Finanzministerien der einzelnen Bundesländer zuständig. Die Prüfung ist sehr umfangreich und sollte gut vorbereitet werden. Insbesondere ein Vortrag zu einem spezifischen Themengebiet muss von jedem einzelnen Prüfling gehalten werden. Hat ein Kandidat die Steuerberater Ausbildung erfolgreich durchlaufen und die anstehende Prüfung mit Erfolg absolviert, muss die Bestellung zum Steuerberater erfolgen, bevor der Tätigkeit des Steuerberaters nachgegangen werden kann. Die Steuerberaterkammer ist für die Bestellung zum Steuerberater zuständig. Nur wer zum Steuerberater bestellt wurde, darf sich auch als solcher bezeichnen und seiner Tätigkeit in diesem Bereich nachgehen. Steuerberater können selbstständig eine Kanzlei eröffnen und arbeiten ähnlich wie Rechtsanwälte freiberuflich. Sie unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Der Steuerberater benötigt eine derartig umfangreiche Ausbildung, weil er im Nachhinein für die Richtigkeit der Steuererklärung seiner Mandanten haftet. Das Steuerberatungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des Steuerberaters. Es können bei finanzgerichtlichen Prozessen Steuerberater zur Vertretung von Mandanten eingesetzt werden.