Langsames Aus für Nachtstromspeicher

Nachtstromspeicher sind zunehmend in die Schusslinie geraten. Um den CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken, sollen bis 2020 in Deutschland Nachtspeicherheizungen verboten werden.

So will es die Bundesregierung, die entsprechende Maßnahmen gegenüber dem Thema Nachtstromspeicher in ihrem Klima- und Energiepaket publik gemacht hat. Langfristige Übergangslösungen waren ebenso in der Diskussion wie großzügige Ausnahmeregelungen. Schließlich galten Nachtspeicheröfen lange Zeit als preisgünstige Möglichkeit zu heizen. Sauber, platzsparend, einfach, was die Montage anbelangt - diese Gründe wurden auf der Pro-Seite immer wieder aufgeführt. Wer eine solche Niedertarif-Speicherheizung benutzt, bezieht seinen Strom in der Regel nachts, wenn die Kraftwerke nicht so ausgelastet sind, aus dem Netz. Häufig ist Nachtstrom günstiger als Tagstrom - aber nicht unbedingt: Deshalb hat es sich schon immer gelohnt, die Konditionen zu vergleichen. Positiv schlägt bei Nachtspeicheröfen zu Buche, dass Kosten für die Wartung entfallen. Darüber hinaus sind weder Heizungsanlage noch ein Kamin erforderlich. In vielen Wohngegenden Deutschlands war früher gar keine Alternative erlaubt. Wer nun auf ein anderes Heizungsmodell umrüsten will, für den ist der Umbau mit erheblichen Kosten verbunden. Allerdings sollen nicht alle Hausbesitzer von dem drohenden Verbot betroffen sei. So fallen beispielsweise Häuser mit wenigen Wohnungen nicht unter das Nachtstromheizungs-Verbot. Außerdem sind, was Nachtstromspeicher anbelangt, bis zum Jahr 2020 abgestufte Regelungen im Gespräch. So wird sich – zumindest vorerst – für die Besitzer von Nachtspeicherheizungen nicht viel ändern. Ab 2020 greift allerdings die Energieeinsparverordnung: In Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohnungen und bei Büro- und Gewerbebauten müssen die Nachtspeicherheizungen dann außer Betrieb genommen werden.

Wer vorbauen will, hat sich über das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung informiert. In einem Modellvorhaben konnten sich Eigentümer von Häusern mit rund 50 Wohneinheiten einen Zuschuss sichern. Dieser liegt bei 250 Euro pro Gerät. Mit zu den Richtlinien für die Förderung gehörte, dass der Austausch der mittlerweile (wegen hoher Energiekosten bei gleichzeitig geringem Wirkungsgrad) als ineffizient angesehenen Nachtstromspeicher-Heizung in den Jahren 2008 oder 2009 erfolgen muss. Außerdem musste man sich verpflichten, Daten zur wissenschaftlichen Auswertung zu liefern.